Seit 1. Januar 2024 erhalten Sie rote Kassenrezepte als elektronische Rezepte (e-Rezept). Das bedeutet, daß rote Kassenrezepte nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch direkt an die Apotheken übermittelt werden.
Vor jeder Bestellung muss hierfür Ihre Versichertenkarte für das laufende Quartal in der Praxis eingelesen werden. Dies gilt nicht für Privatpatienten.
Privatrezepte, grüne Rezepte, Überweisungen und Heilmittelverordnungen bleiben weiterhin in Papierform.
Rezepte und Überweisungen können online bestellt werden, wenn es sich um Wiederholungsrezepte oder Routineüberweisungen handelt. Die Verordnung neuer Medikamente, Erstüberweisungen zu einem Facharzt und neue Heilmittelverordnungen müssen vorab in der Sprechstunde mit dem Arzt geklärt werden.