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Elektronische Rezept

Seit Januar 2024 gibt es das elektronische Rezept oder e-Rezept.

Das bedeutet, dass rote Kassenrezepte ab sofort nicht mehr ausgedruckt werden , sondern elektronisch erstellt und versandt werden.

Die Rezepte können dann in Ihrer Wahl-Apotheke durch Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte eingelöst werden.

Bevor Sie Ihren Rezeptwunsch auf das Band sprechen, muss Ihre Krankenversicherungskarte für das laufende Quartal bei uns eingelesen worden sein.

Am Tag nach der telefonischen Bestellung können Sie ab 12.00 in Ihrer Wahl-Apotheke Ihre Medikamente abholen. Dafür benötigen Sie Ihre Krankenversicherungskarte.

Für Privatrezepte, grüne Rezepte, Überweisungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen ändert sich nichts.

Diese werden weiterhin auf Papier ausgedruckt und können am Tag nach der telefonischen Bestellung, ab 12.00h bei uns in der Praxis gegen Vorlage der  Krankenversicherungskarte abgeholt werden.